Hallo Simon,
das gilt sowohl für die Freiwilligen Feuerwehren, wie auch für die Berufsfeuerwehren.
Die Berufsfeuerwehren machen aber nur zum Teil von genormten Fahrzeugen Gebrauch. Zum Teil oder ganz verzichten sie bei der Beschaffung von Fahrzeugen auf Mittel des Landes (gilt für Hessen, der Finanzierungsmodus anderer Bundesländer ist mir nicht bekannt) . In speziellen Fällen weichen die Fahrzeuge von der reinen Normausstattung eines bestimmten Fahrzeutyps geringfügig bis erheblich ab. Zusätzliches Gerät oder anderes Gerät, anstelle der Normausstattung, muss dann allerdings wieder einer gültigen Feuerwehrnorm Rechnung tragen.
Im Fachnormenausschuss sind auch Vertreter des Werkfeuerwehrverbandes. Die genormten Fahrzeuge und Geräte finden auch Verwendung bei Bränden in der zur Industrie oder zum Flughafen gehörenden Gebäude. Aber nur dort, wo mit ähnlich gelagerten Einsatzsituationen zu rechnen ist, wie sie die öffentliche Feuerwehr kennt.
Z. B. die BASF, Bayer, Merck oder die Flughafenfeuerwehr stünde mit diesen Fahrzeugen ihren besonderen Gefahren, wenn sie wirksam werden, hilflos gegenüber. Sie benötigt ganz andere Fahrzeuge mit speziellem Gerät, dass der möglichen Schadensituation auch gerecht wird. Dass dieses Gerät dann anderen Normen oder technischen Regeln als der Feuerwehrnorm entspricht, steht außer Frage.
Mit Grüßen
WolfgangS
www.lampenfreund.de